Welche Rechte habe ich an dem Playback?

Der Kunde beauftragt mich mit der Auftragserteilung eine musikalische Dienstleistung zu erbringen. Ich werde faktisch als Studiomusiker und Studiotechniker gebucht. Als solcher habe ich Leistungsschutzrechte an der Aufnahme. Diese übertrage ich dem Kunden (ggfs. schriftlich, falls gewünscht). Um die Einhaltung der Urheberrechte (im Falle einer Vervielfältigung oder öffentlichen Aufführung) MUSS sich der Kunde selbst kümmern, da dies ausserhalb meiner Kontrolle liegt.

Ich als Studiomusiker vervielfältige nicht und führe auch nicht öffentlich auf.

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