Ich habe nach Erhalt der Vollversion festgestellt, daß ich das Playback doch in einer anderen Tonlage benötige. Was jetzt?

Die nachträgliche Änderung impliziert die Wiederholung sämtlicher Arbeitsschritte ab der Aufnahme (siehe Preisberechnung). In diesem Falle wird pauschal 50% des ursprünglich ausgehandelten Preises zusätzlich in Rechnung gestellt.

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