Ich gebe Gesangsunterricht und möchte die Playbacks für meinen Unterricht verwenden.

Von meiner Seite steht dem nichts entgegen. Wie bereits weiter oben erwähnt ist die Wahrung der Urheberrechte obligatorisch. Sprich: Öffentliche Aufführung oder Vervielfältigung von GEMA Repertoire muss der GEMA gemeldet werden.

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